Vorsorge und Krebsfrüherkennung


© olezzo – fotolia.com
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Regelmäßige Krebsvorsorgentersuchungen sind wichtig für Ihre Gesundheit. Einmal jährlich kann jede Frau ab dem 20. Lebensjahr an der Krebsfrüherkennungsuntersuchung teilnehmen. Dies ist gesetzlich geregelt -die Kosten tragen die Krankenkassen.


Basisleistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen empfehlen folgende Vorsorgeleistungen, die Sie ein Mal jährlich in Anspruch nehmen können: Ab dem 20. Lebensjahr: Blutdruckmessung, Inspektion der äußeren und inneren Genitalien, Tastuntersuchungen von Gebärmutter und Eierstücken, Entnahme eines Zellabstrichs von Muttermund und Gebärmutterhals, Färbung und Begutachtung durch einen Zytologen.

Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr: Tastuntersuchung von Brüsten und Achselhöhlen. Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr: Tastuntersuchung des Enddarms, Test auf Blut im Stuhl zur Darmkrebsfrüherkennung.


Wunschleistungen

Die Basisvorsorge kann durch individuelle Zusatzleistungen sinnvoll ergänzt werden.

Die Kosten für diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.